
Alex Schwazer wird erneut vor Gericht ziehen. © DLife/Fiorentino
Paukenschlag: Der Fall Schwazer landet wieder vor Gericht
Die Doping-Posse um Alex Schwazer ist immer noch nicht ausgestanden. Nun schaltet sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein.
12. September 2025
Von: det
Vor wenigen Tagen geriet Alex Schwazer in die Schlagzeilen der italienischen Sportpresse. Der Geher aus Kalch hat bei den Regionalmeisterschaften in Bozen in einem 10-Kilometer-Rennen seinen persönlichen Rekord geknackt – und das im Alter von 40 Jahren. Damit verblüffte der Olympiasieger von 2008 einmal mehr die hiesigen Sportexperten.
Nun rückt Schwazer erneut ins Rampenlicht: Sein Dopingfall, der mit Ablauf der Sperre im Sommer 2024 eigentlich ad acta gelegt wurde, landet nämlich wieder vor Gericht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Verfahren gegen die Schweizer Regierung eröffnet. Der Grund: Das Schweizer Bundesgericht hatte sich im Fall Schwazer geweigert, das Dopingurteil – verhängt vom Internationalen Sportgerichtshof – überprüfen zu lassen.
Alex Schwazer bei der Gerichtsverhandlung in Bozen, Anfang 2021.
Kurze Rückblende: 2016 wurde Alex Schwazer wegen einer vermeintlich positiven Dopingprobe für acht Jahre gesperrt. Allerdings wies dieser Fall viele Ungereimtheiten auf. Das Landgericht Bozen erachtete eine Manipulation der Dopingprobe als möglich und stellte das Verfahren ein. Somit wollte der Wipptaler vor das Schweizer Bundesgericht ziehen, das die Dopingsperre hätte aufheben können. Doch der Südtiroler blitzte ab: Das Bundesgericht ließ den Rekurs – trotz der neuen Faktenlage – nicht zu.
Brandstätter hofft auf Gerechtigkeit
Bereits 2022 hatte Schwazer Beschwerde gegen das Vorgehen des Schweizer Bundesgerichts eingereicht. Nun schaltete sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein und eröffnete am 21. August 2025 ein Verfahren gegen die Schweizer Regierung. „Wir sind sehr froh, denn dieses eröffnete Verfahren ist ein weiterer wichtiger Schritt nach vorne, um Gerechtigkeit für Alex zu erlangen“, erklärte Schwazers Anwalt Gerhard Brandstätter gegenüber der Nachrichtenagentur AGI.Profil bearbeiten
Sie müssen sich anmelden, um die Kommentarfunktion zu nutzen.

Kommentare (0)