5 Formel 1

Die Formel-1-Party in Las Vegas könnte ein juristisches Nachspiel haben. © APA / JARED C. TILTON

Klage nach Vegas-Rennen: 960 Millionen Euro gefordert

Nach der Farce beim Auftakttraining in Las Vegas sieht sich die Formel 1 in einem juristischen Streit mit dem Vorwurf der Fahrlässigkeit konfrontiert. Es geht um eine monströse Geldsumme.

Die Anwaltskanzlei Dimopoulos hat zusammen mit JK Legal & Consulting nach eigenen Angaben eine Sammelklage gegen den Organisator des Grand Prix vor dem Bundesgericht von Nevada eingereicht. Dies berichtete unter anderem ESPN. Wegen der defekten Abdeckung eines Wasserschachts auf dem Asphalt war das erste Training am Donnerstag schon nach 19 Minuten abgebrochen worden. Erst nach stundenlangen Inspektionen und Reparaturen auf dem Asphalt wurde die zweite Einheit vor längst geräumten Tribünen bestritten.


Es gehe um den „Vorwurf des Vertragsbruchs, der Fahrlässigkeit und der irreführenden Handelspraktiken gegen die Beklagten“, zitierte das Fachportal motorsport.com aus der Klageschrift. Nach Einschätzung der Kanzlei Dimopoulos war die Strecke „zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht in einem rennfertigen Zustand.“ In der Klage heißt es weiter, dass die Formel-1-Chefetage, in Las Vegas erstmals auch Ausrichter eines Rennens, es versäumt habe, „die Mängel und/oder die mangelhafte Installation“ des versiegelten Wasserschachts „zu erkennen und sicherzustellen, dass die Strecke für das Training rennbereit war.“

Strecke nicht in rennfertigem Zustand?

Die Kanzlei Dimopoulos hat eine Sammelklage im Namen von
35.000 Fans eingereicht, die Karten für den Auftakttag gekauft
hatten. Die Juristen fordern mindestens 30.000 Dollar Schadenersatz
pro Zuschauer. Damit geht es um mindestens 1,05 Milliarden
US-Dollar, umgerechnet rund 960 Millionen Euro.

Die Formel 1 hatte all jenen Fans, die ein mehrere Hunderte Dollar teures Ticket nur für den Auftakttag besaßen, Warengutscheine im Wert von 200 Dollar (rund 183 Euro) angeboten. Dem Kläger zufolge wurde den verdutzten Zuschauern aber eine Rückerstattung des Eintrittspreises nicht unterbreitet. Man fordere nun für diese Fans eine finanzielle Entschädigung.

Der Grand Prix in der Glücksspielmetropole wurde zur großen Show. © APA / JARED C. TILTON


„Darüber hinaus fordern die Kläger Schadenersatz für seelische Qualen in einer von den Geschworenen festzulegenden Höhe, die in Anbetracht des vorsätzlichen, rücksichtslosen und absichtlichen Verhaltens der Beklagten gerecht und angemessen ist“, hieß es in der Klageschrift.

Organisatoren rechtfertigen sich

Der Organisator begründete die nächtliche Räumung der Fanzonen im Kern mit dem Arbeitsschutz der Angestellten und der Sorge um die öffentliche Sicherheit. „Wir können uns nicht zu Rechtsstreitigkeiten äußern“, wurde ein Grand-Prix-Sprecher zitiert. „Unser Fokus liegt darauf, unseren Fans ein unterhaltsames Erlebnis in einer sicheren Umgebung zu bieten, was immer unsere oberste Priorität ist.“


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