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Cristiano Ronaldo brachte seine Meinung zum Ausdruck. © APA/afp / FADEL SENNA

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Cristiano Ronaldo brachte seine Meinung zum Ausdruck. © APA/afp / FADEL SENNA

Cristiano Ronaldo empört: „Muss bestraft werden“

Die geschmacklosen „Jota, Jota“-Rufe einiger Fans in Richtung von Rúben Neves in der saudi-arabischen Pro League haben Empörung ausgelöst.

Der portugiesische Nationalspieler war beim Spiel seines Clubs Al-Hilal bei Al-Taawoun mit den auf Diogo Jota anspielenden Gesängen wiederholt provoziert worden. Der frühere Liverpool-Star war im Juli 2025 bei einem Autounfall zusammen mit seinem Bruder mit 28 Jahren ums Leben gekommen – und eng mit Neves befreundet. Bei der Beerdigung von Diogo Jota gehörte Neves zu den Sargträgern.


Der Portugiese reagierte auf die Rufe, indem er zum Himmel zeigte und den Fans sarkastisch applaudierte. Nach dem Spiel, das Al-Hilal mit 6:0 gewann, sagte er über die Fans: „Ich hoffe nur, dass sie später nicht zum Gebet gehen.“

Kritik von Ronaldo

In sozialen Medien war die Empörung groß, zu den größten Kritikern der Aktion gehörte Superstar Cristiano Ronaldo. „Die Liga muss Maßnahmen ergreifen und dieses Verhalten der Fans ahnden. Das ist kein Fußball mehr, und es muss Grenzen geben. Menschen, die sich so verhalten, sollten nie wieder Zutritt zu einem Stadion erhalten“, schrieb Ronaldo, der in der Liga für Al-Nassr spielt, in einem Kommentar bei Instagram.

Ruben Neves war gut mit Diogo Jota befreundet. © GETTY IMAGES NORTH AMERICA / MOLLY DARLINGTON

Ruben Neves war gut mit Diogo Jota befreundet. © GETTY IMAGES NORTH AMERICA / MOLLY DARLINGTON


Der saudi-arabische Fußballverband und die Pro League verurteilten das Verhalten der Fans. „Dieses Verhalten steht im Widerspruch zu den Werten des saudi-arabischen Fußballs und den Grundsätzen des Sportsgeists“, hieß es in dem Statement. Es sei „inakzeptabel, Tragödien für Beleidigungen oder Provokationen auszunutzen“.

Verband kündigt Konsequenzen an
Der Verband kündigte derweil Konsequenzen an. Man werde die „erforderlichen Maßnahmen“ ergreifen. „Das Ergebnis wird nach Abschluss des entsprechenden Verfahrens bekanntgegeben“, hieß es.

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