
Rebecca Passler ist vom Doping-Vorwurf freigesprochen. © Teyssot
Passlers Anwalt: „Einen Präzedenzfall geschaffen“
Nach dem Doping-Freispruch von Rebecca Passler bezieht nun erstmals ihr Anwalt deutlich Stellung. Derweil ist noch immer unklar, ob ein Olympia-Start der Antholzerin ein Nachspiel haben könnte.
14. Februar 2026
Aus Antholz

Von:
Alexander Foppa
„Wir freuen uns, dass Rebecca ab Montag wieder mit uns trainiert, am Dienstag werden wir dann entscheiden, ob wir sie für die Staffel aufbieten“, hatte Italiens Biathlon-Sportdirektor Klaus Höllrigl nach dem Freispruch der 24-jährigen Antholzerin gesagt.
In der Tat ist Passler – Stand heute – für das Staffelrennen am kommenden Mittwoch startberechtigt. Es ist ihre einzige Chance auf eine Olympia-Teilnahme, da sie sich für den abschließenden Massenstart am darauffolgenden Wochenende sportlich nicht qualifiziert hat. Doch die Frage lautet nun: Startet Passler in der Staffel oder startet sie nicht?
Sportlich könnte die Schnellschützin besonders als Startläuferin enorm wertvoll sein – zumal ihr Ersatz, Michela Carrara, bei Olympia bislang keine Top-Leistungen abrufen konnte. Außerdem wäre eine Nominierung eine Art Wiedergutmachung für die Antholzerin selbst, die die vergangenen Tage persönlich viel durchmachen musste.
Allerdings gibt es auch Argumente, die gegen die Olympia-Premiere von Passler sprechen. „Sie konnte zuletzt nicht trainieren, jetzt schauen wir Anfang kommender Woche, wie sie körperlich und mental drauf ist“, so Höllrigl. Hinzu kommt, dass weiter unklar ist, welches rechtliche Risiko Italiens Cheftrainer mit einem Einsatz von Passler eingehen.
Fall noch nicht definitiv abgeschlossen
Laut der italienischen Nachrichtenagentur ANSA könnte die Anti-Doping-Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch vorgehen und so eine mögliche Sperre erzwingen. Sollte diese auf den Olympia-Zeitraum fallen, könnte unter Umständen die Aberkennung des sportlichen Ergebnisses der Frauen-Staffel folgen. In Sachen mögliche Sperre und Aberkennung von Ergebnissen tappen aber selbst ausgewiesene Experten im Dunkeln – auch weil es keinen identischen Verlgeich aus der Vergangenheit gibt. „Es wurde ein Präzedenzfall geschaffen und eine Rechtsprechung etabliert“, bezieht Ernesto De Toni Stellung. Er steht an der Spitze von Passlers Anwaltsteam. Bleibt abzuwarten, inwieweit sein Beistand in dieser Causa noch vonnöten sein wird.
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