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Einige Palermo-Fans sorgten für Ärger. © DLife

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Einige Palermo-Fans sorgten für Ärger. © DLife

Fan-Chaoten bei FCS-Match: Mehrere Stadionverbote

Der Bozner Quästor Giuseppe Ferrari hat am Donnerstag mehrere Stadionverbote gegen Palermo-Fans verhängt. Der Grund: Beim Match gegen den FC Südtirol kam es im und um das Drususstadion zu schweren Verstößen.

Das Match zwischen dem FC Südtirol und Palermo, das die Sizilianer Mitte September im Drususstadion mit 2:0 gewonnen haben, liegt zwar schon drei Monate zurück. Dennoch ist es auch nun, Anfang Dezember, noch Gesprächsthema. Der Grund: Der Bozner Quästor Giuseppe Ferrari hat gegen sieben Palermo-Fans, die nicht in Südtirol wohnhaft sind, Stadionverbote (DASPO) verhängt. Die Männer im Alter zwischen 23 und 48 Jahren dürfen nun für ein bis zwei Jahre keine Fußballspiele im In- und Ausland besuchen.


Doch was war passiert? Sechs DASPO-Beschlüsse sind auf Vorfälle im Drususstadion zurückzuführen. Ein Palermo-Fan, der ein Ticket außerhalb des Gästesektors besaß, verschaffte sich unerlaubt Zutritt zum bereits überfüllten Palermo-Block, indem er eine Tür zwischen den beiden Sektoren gewaltsam eintrat. Durch diese Aktion konnten drei weitere Fans der Sizilianer in den Gästebereich gelangen. Wiederum zwei andere Anhänger kletterten über die Plexiglasscheibe in den Gästesektor. Diese sechs Personen wurden angezeigt und bekamen nun Stadionverbote.

Die Polizei hatte einiges zu tun.

Die Polizei hatte einiges zu tun.


Ein weiterer Zwischenfall ereignete sich außerhalb der Arena. Ein 41-Jähriger aus Palermo protestierte gemeinsam mit anderen Fans am Bozner Bahnhof gegen das Ticketverkaufsverbot für in Sizilien wohnhafte Personen. Dieses Verbot hatte das Regierungskommissariat im Vorfeld der Partie aus Sorge vor Ausschreitungen ausgestellt. Der 41-jährige Palermo-Anhänger beschädigte bei der Protestaktion eine Glasscheibe, leistete gegen die eintreffenden Beamten Widerstand, bedrohte sie, verweigerte die Angaben seiner Identität und verhielt sich aggressiv. Auch er wurde mit einem Stadionverbot belegt.

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