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Gitschberg Jochtals Fußballer: Der Rekurs wurde nicht angenommen. © Social Media

Gitschbergs Rekurs: Saftige Rechnung statt Wiederholungsspiel

Das Landesliga-Match zwischen Kiens und Gitschberg Jochtal wurde im Verbandsrundschreiben vom Donnerstag nicht homologiert. Grund dafür war ein Rekurs der Gitschberger. Jetzt hat der Sportrichter ein Urteil gefällt – und am rekurrierenden Verein scharfe Kritik geübt.

Kiens ist der Überflieger in der Landesliga, zurzeit nimmt der Aufsteiger Platz 3 in der Tabelle ein. Doch der 2:1-Sieg gegen Gitschberg Jochtal vom vergangenen Samstag wurde vom Sportgericht nicht homologiert. Gitschberg Jochtal hatte nämlich einen Rekurs eingereicht, der jedoch auf einer kuriosen Grundlage basierte.


Kurz vor Ende des Spiels bekam Kiens-Spieler Paul Hilber die Gelb-Rote Karte gezeigt. Allerdings hatte der Pusterer zuvor keine Gelbe Karte gesehen, somit wurde er zu Unrecht vom Platz gestellt. Nutznießer dieser Aktion war Gitschberg Jochtal, das in den letzten Minuten des Spiels die Möglichkeit hatte, mit einem Mann mehr auf dem Platz noch den Ausgleich zu erzielen. Das sollte nicht gelingen, Kiens gewann das Spiel mit 2:1.

500 Euro Prozesskosten statt Neuaustragung

Trotzdem reichte Gitschberg Jochtal daraufhin Rekurs ein und forderte aufgrund des technischen Fehlers des Schiedsrichters eine Neuaustragung des Spiels. Dieser Rekurs wurde nun jedoch abgeschmettert. Mehr noch: Die Eisacktaler müssen die Prozesskosten in der stattlichen Höhe von 500 Euro tragen. In einem Rundschreiben am Freitag ist zu lesen, dass der technische Fehler des Schiedsrichters tatsächlich stattgefunden habe und vom Referee selbst auch zugegeben wurde. Statt Paul Hilber hatte Elias Wierer die Gelbe Karte gesehen, die anschließend die Grundlage für die Gelb-Rote war.
„Dieses Verhalten verletzt die Prinzipien von Fairness, Korrektheit und Redlichkeit.“ Der Sportrichter

Aber: „Es ist zu beachten, dass ein technischer Fehler des Schiedsrichters nicht automatisch zur Neuaustragung des Spiels führt. Vielmehr ist es die Aufgabe des Sportrichters, zu prüfen, ob und in welchem Maße der Fehler einen Einfluss auf die Regularität des Spiels hatte. In diesem Fall wird zweifellos festgestellt, dass der Schiedsrichterfehler negative Auswirkungen nicht auf den rekursführenden Verein Gitschberg Jochtal hatte, sondern auf Kiens, das gezwungen war, das Spiel mit zehn Akteuren zu beenden“, schreibt der Sportrichter.

Die Sperre gegen Kiens-Spieler Paul Hilber wurde aufgehoben. © David Laner


„Der Verein Gitschberg Jochtal beanstandet also, dass ihm der technische Fehler des Schiedsrichters einen Vorteil verschafft hat, und zwar die letzten Minuten des Spiels mit elf gegen zehn Spielern zu bestreiten. Durch den Schiedsrichterfehler wurde jedoch zweifellos Kiens geschädigt. Die Annahme des Rekurses würde für Kiens zusätzliche Nachteile in Form der Neuaustragung des Spiels und des Verlustes der auf dem Platz errungenen drei Punkte bedeuten. Dies stünde im krassen Widerspruch mit den Grundprinzipien des Sportrechtsystems.“

Das Verhalten von Gitschberg Jochtal „verletzt offensichtlich die Prinzipien von Fairness, Korrektheit und Redlichkeit, zu deren Einhaltung jeder Verein verpflichtet ist“, schreibt der Sportrichter. Die Eisacktaler müssen nun die Verfahrenskosten in Höhe von 500 Euro tragen. Die Sperre gegen Paul Hilber wurde zudem aufgehoben.

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